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S&T Deutschland GmbH

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Am Flugplatz 35
56743 Mendig
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12x HR-Bekanntmachungen:

2016-02-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.03.2005, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §1 (Firma, Sitz, Gegenstand) und mit ihr die Sitzverlegung von Ismaning nach Mendig sowie die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen (bisher XTRO IT Solutions GmbH, Amtsgericht München, HRB 156782) . S&T Deutschland GmbH. Mendig. Geschäftsanschrift: Am Flugplatz 35, 56743 Mendig. Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von elektronischen Geräten, Systemen und Erzeugnissen aller Art sowie die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von sowie der Handel mit Hard- und Softwareprodukten und die Erbringung von Dienstleistungen. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Nechwatal, Stephan, Poing, *29.03.1967; Roos, Boris, München, *17.09.1970. Geschäftsführer: Hans Siegfried, Spohr, Urmitz, *14.06.1959. Geschäftsführer: Schmitz, Uwe, Kruft, *04.09.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.12.2015 mit der MAXDATA GmbH mit Sitz in Mendig (Amtsgericht Koblenz, HRB 24061) als übertragenden Rechtsträger verschmolzen.Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 Umwandlungsgesetz als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.

2016-05-02:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selbern Tag mit der XTRO Products GmbH mit Sitz in Ismaning (Amtsgericht München, HRB 207378) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-06-05:
Nicht mehr Geschäftsführer: Hans Siegfried, Spohr, Urmitz, *14.06.1959.

2018-07-26:
Bestellt als Geschäftsführer: Plies, Michael, Neuwied, *23.11.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.04.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.04.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.04.2018 mit der BIT IT! Service GmbH mit Sitz in Neuwied (AG Montabaur, HRB 14988) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-12-27:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2018 mit Änderung vom 19.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.11.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.11.2018 mit der ces-pos anteile A GmbH mit Sitz in Straubing (Amtsgericht Straubing, HRB 12312) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-05-02:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.03.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.03.2019 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.03.2019 mit der SteuDaTec System- und Netzwerktechnik GmbH mit Sitz in Kempenich (Amtsgericht Koblenz, HRB 14631) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-04-27:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.03.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.03.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.03.2020 mit der XLive GmbH mit Sitz in Mendig (Amtsgericht Koblenz, HRB 25829) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-03-31:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.03.2021 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.03.2021 mit der XTRO AG mit Sitz in Ismaning (Amtsgericht München, HRB 222284) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-05-10:
Nicht mehr Geschäftsführer: Plies, Michael, Neuwied, *23.11.1975.

2022-05-12:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.04.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.04.2022 mit der Axino Solutions GmbH mit Sitz in Aachen (Amtsgericht Aachen, HRB 20143) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-05-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 5 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 975.000,00 EUR auf nunmehr 1.000.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 1.000.000,00 EUR.

2022-06-07:
Bestellt als Geschäftsführer: Wallrath, Michael Eduard Wilhelm, Eschweiler, *10.03.1962. Nach Änderung der besonderen Vertretungsbefugnis, weiterhin Geschäftsführer: Schmitz, Uwe, Kruft, *04.09.1960, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.