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XUs Gastro und Handel GmbH

Restaurant, Chinesisches, Messezeit..., Restaurant Mongoleihaus, Kommunikation, Rechtsanwalt
Adresse / Anfahrt
Karlsruher Straße 8
30880 Laatzen
Kontakt
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2017-02-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.01.2017. Geschäftsanschrift: Karlsruher Straße 8, 30880 Laatzen. Gegenstand: Der Betrieb eines Restaurants und der Handel mit Lebensmitteln und Spezialitäten nebst aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Xu, Yi, Laatzen, *08.11.1983, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-04-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.02.2017 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Firma Yi Xu e. K. Inhaber Yi Xu, Laatzen im Wege der Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.02.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.02.2017 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Yi Xu, Laatzen, *08.11.1983 unter der Firma Yi Xu e. K. Inhaber Yi Xu in Laatzen betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2017-04-13:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.04.2017 wirksam geworden.