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Yamaha Elektronik Europa G.m.b.H

CinemaStation, MusicCast, Documento..., Receiver, DLP™, RX-V
Adresse / Anfahrt
Siemensstraße 22-34
25462 Rellingen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2006-09-29:
Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Takahashi, Motoki; Geschäftsführer:; Oike, Masato, *23.02.1960, Rellingen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen..

2007-07-27:
Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Sekiguchi, Hiroshi; Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Yamagata, Sumio; Geschäftsführer: 6. Kondo, Masao, *25.10.1954, Rellingen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, Prokura: 1. Eckartz, Thorsten, *31.07.1964, Rellingen; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer.

2008-01-25:
Geschäftsführer: 7. Gyoten, Yasuaki, *17.02.1959, Rellingen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Ando, Sadatoshi.

2008-04-01:
Vorstand: Änderung zu Nr. 7: Geschäftsführer: Gyoten, Yasuaki, mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten und mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen..

2008-07-25:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Yamaha Music Central Europe GmbH (Amtsgericht Pinneberg, HRB 25 PI) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..