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NRW Kabelverlegung GmbH & Co. KG

Demontage von Kabeln, Montage und Demontage, Kabelsorten..., Hebebühnen, Unimog, Ausrüstung und Arbeitsabläufe, Kabelbranche, Kabeltypen, Kabelzugwinden
Adresse / Anfahrt
Am Schürmannshütt 38g
47441 Moers
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2018-07-30:
Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Am Schürmannshütt 38 G, 47441 Moers. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Nach Sitzverlegung: Persönlich haftender Gesellschafter: NRW Kabelverlegung Verwaltungs GmbH, Moers (Amtsgericht Kleve HRB 15393), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Duisburg (bisher Amtsgericht Duisburg, HRA 12343) nach Moers verlegt.

2019-01-07:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2018 und der Versammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.12.2018 das Vermögen der Firma NRW Kabelverlegung Gencer e.K. mit Sitz in Moers als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-01-15:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 10.01.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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