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YoungCapital Produkt

Personaldienstleistungen und -beratung, Produkt/Dienstleistung, Schülerjobs..., YC, Bewerbungstipps, Jobsuche, Spezialisierungen, Flex, Hochschule/Universität
Adresse / Anfahrt
Riehler Straße 33
50668 Köln
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29 Ansprechpartner/Personen
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mind. 29 Mitarbeiter
Formell
11x HR-Bekanntmachungen:

2013-02-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.01.2013. Geschäftsanschrift: Siemensstraße 31, 47533 Kleve. Gegenstand: Die Arbeitnehmerüberlassung und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder jedem Geschäftsführer die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Pouw, Remigius Emmanuel, Garderen/Niederlande, *20.03.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-05-24:
Nicht mehr Geschäftsführer: Pouw, Remigius Emmanuel, Garderen/Niederlande / Niederlande, *20.03.1959. Bestellt als Geschäftsführer: Bosveld, Bram Olof, Alphen aan den Rijn / Niederlande, *24.05.1981, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: van der Gragt, Karin, Badhoevedorp/Niederlande, *21.01.1982.

2017-10-25:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Domstraße 60, 50668 Köln.

2018-01-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.04.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: YoungCapital Flex Deutschland GmbH.

2019-04-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 95.000,00 EUR auf 120.000,00 EUR beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Riehler Straße 33, 50668 Köln. Neues Stammkapital: 120.000,00 EUR.

2019-05-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 Abs. 3 beschlossen.

2019-05-15:
Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Aktiengesellschaft nach niederländischem Recht unter Firma YoungCapital International N.V. mit Sitz in Haarlemmermeer/Niederlande mit der YoungCapital Deutschland Flex AG i. Gr. nach deutschem Recht mit Sitz in Kleve (derzeit noch als Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma YoungCapital Flex Deutschland GmbH eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht Kleve unter HRB 11973) eingereicht worden. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen YoungCapital Deutschland Flex AG i. Gr. ergeben sich aus Art. 24 Abs. 1 SE-VO i.V.m § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen YoungCapital Deutschland Flex AG i. Gr. Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen YoungCapital Deutschland Flex AG i. Gr. als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen YoungCapital Deutschland Flex AG i. Gr. nach Art. 24 Abs. 1 SE-VO i.V.m § 22 Abs. 1 5. 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist (vgl. Art. 24 Abs. 1 SE-VO i.V.m. § 22 Abs. 2 UmwG). Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines sogenannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit bereits der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der YoungCapital Deutschland Flex AG i. Gr. unter deren Geschäftsanschrift: Riehler Straße 33, 50668 Köln, Deutschland, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden YoungCapital Deutschland Flex AG i. Gr. gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. Im vorliegenden Fall sind die Gläubigerschutzvorschriften nach Art. 24 Abs. 1 SE-VO i.V.m § 8, 13 SEAG nicht anwendbar, da die aufnehmende YoungCapital Deutschland Flex AG i. Gr. ihren Sitz nicht außerhalb Deutschlands hat. Für die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsaktionäre der YoungCapital Deutschland Flex AG i. Gr. sind keine Angaben zu machen, da es bei den an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften nur eine Alleinaktionärin und damit keine Minderheitsaktionäre gibt. Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei YoungCapital Deutschland Flex AG i. Gr. unter deren Geschäftsanschrift: Riehler Straße 33, 50668 Köln.

2019-05-15:
Aktiengesellschaft. YoungCapital Deutschland Flex AG. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Gesellschaft allein. Der Aufsichtsrat kann Mitglieder des Vorstands von dem Verbot der Mehrfachvertretung befreien sowie Alleinvertretungsbefugnis erteilen. Bestellt als Vorstand: Kooistra-Schaap, Ineke, Rottevalle / Niederlande, *09.11.1969; van der Gragt, Karin, Badhoevedorp/Niederlande / Niederlande, *21.01.1982, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: van der Gragt, Karin, Badhoevedorp/Niederlande, *21.01.1982. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24.01.2019 im Wege des Formwechsels in die YoungCapital Deutschland Flex AG mit Sitz in Kleve umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-11-13:
Europäische Aktiengesellschaft . Satzung vom 24.01.2019. YoungCapital Deutschland Flex SE. Die Arbeitnehmerüberlassung und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte, der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen sowie deren Zusammenfassung unter einheitlicher Leitung sowie deren Unterstützung und Beratung einschließlich der Übernahme von Dienstleistungen für solche Unternehmen. Sind mehrere geschäftsführende Direktoren bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei geschäftsführende Direktoren gemeinsam oder durch einen geschäftsführenden Direktor gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Verwaltungsrat kann bestimmen, dass einzelne oder sämtliche geschäftsführende Direktoren jeweils einzeln zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sein sollen. Der Verwaltungsrat kann einzelne oder sämtliche geschäftsführende Direktoren von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreien. Geändert, nunmehr Geschäftsführender Direktor: Kooistra-Schaap, Ineke, Rottevalle / Niederlande, *09.11.1969; van der Gragt, Karin, Badhoevedorp/Niederlande / Niederlande, *21.01.1982, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nunmehr Vorsitzender des Verwaltungsrats: Bosveld, Bram Olof, Alphen aan den Rijn / Niederlande, *24.05.1981. Geändert, nunmehr stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrats: de Koning, Hugo, Alphen aan den Rijn / Niederlande, *16.04.1980. Geändert, nunmehr Mitglied des Verwaltungsrats: Thewessen, Rogier André Leon, Amsterdam / Niederlande, *22.09.1976. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 24.01.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 09.07.2019 mit der YoungCapital International N.V. mit Sitz in Haarlemmermeer/Niederlande (Kamer van Koophandel, 73580139) durch Aufnahme zur Gründung einer Europäischen Aktiengesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-07-08:
Geschäftsführender Direktor: van der Gragt, Karin, Badhoevedorp/Niederlande / Niederlande, *21.01.1982. Bestellt als Geschäftsführender Direktor: Ligteringen, Peter, Utrecht / Niederlande, *11.07.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Tedla, Johanna, Berlin, *02.10.1990.

2021-11-05:
Nicht mehr Geschäftsführender Direktor: van der Gragt, Karin, Badhoevedorp/Niederlande / Niederlande, *21.01.1982.

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