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ZAK Zeitarbeit Kilias GmbH

Personalüberlassung, Personaldienstleistungen, Personalvermittlung..., Nutzerverhalten, Bewerber*innen, Richtung Zülpicher, Richtung Zülpicher Platz, Zülpicher Platz, Bewerberinnen, Rudolfplatz
Adresse / Anfahrt
Hohenstaufenring 55
50674 Köln
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-08-28:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2014. Geschäftsanschrift: Hohenstaufenring 55, 50674 Köln . Gegenstand: die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung sowie die Vermittlung von Personal. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kilias, Luzia, Pulheim, *10.02.1948; Kilias, Michael, Köln, *30.03.1973, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-03-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung mit der ZAK ZeitArbeit Luzia Kilias e.K. (Amtsgericht Köln, HRA 17582) und um weitere 1.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 27.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 31.01.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.01.2019 und Zustimmung vom gleichen Tage von Frau Luzia Kilias, * 10.02.1948, Pulheim das von dieser unter der Firma "ZAK ZeitArbeit Luzia Kulias e.K." mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRA 17582) betriebene Einzelunternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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