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ZIPSE GmbH & Co. KG

Fenster für Privatimmobilien, Designboden Entdecken, Linoleum..., Anwenden Zurücksetzen, Massivholzdielen, Parkettboden, Fertigparkett, Boden Korkboden, Corelan, Ziro Boden, Ziro Boden Korkboden
Adresse / Anfahrt
Tullastraße 26
79341 Kenzingen
2x Adresse:

Alte Bundesstraße 1
79194 Gundelfingen


Im Drachenacker 2
77656 Offenburg


Kontakt
54 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 54 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-11-03:
(Die Vermarktung hochwertiger Kork-, Holz-, Vinyl- und Linoleum-Bodenbeläge sowie natürlicher Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen. Darüber hinaus betreibt das Unternehmen Ausbau-Fachmärkte an regionalen Standorten.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Tullastraße 26, 79341 Kenzingen. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: ZIPSE Verwaltungsgesellschaft mbH, Kenzingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 722808), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-11-16:
Der Einzelkaufmann Zipse, Thomas Ulrich, Ringsheim, *01.03.1959 hat als Inhaber der Firma "Lothar Zipse e. Kfm.", Kenzingen das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 14.10.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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