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ZIS Media GmbH

USB-Stick, Blu-ray, Webfont..., Downloadplattformen, Seriencodes, Downloadcodes, Downloadkarte, Downloadkarten, Druck Generierung, Druck Generierung Codes
Adresse / Anfahrt
Riedstraße 26
71691 Freiberg am Neckar
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2007-07-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und § 3 (Stammkapital) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Freiberg am Neckar. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer Zentmaier, nun: Geschäftsführer: Kroehn, Patrick Oliver, Ludwigsburg, *16.03.1979, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-08-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: ZIS Media GmbH. Geschäftsanschrift: Riedstraße 26, 71691 Freiberg am Neckar.

2013-05-21:
Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Kroehn, Patrick Oliver, geb. Zentmaier, Ludwigsburg, *16.03.1979; Schmauder, Michael, Kornwestheim, *18.03.1973, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-04-07:
Nicht mehr Geschäftsführer: Schmauder, Michael, Kornwestheim, *18.03.1973.

2020-11-20:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.11.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.11.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ZIS Media Produktion GmbH", Freiberg am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 761591) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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