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Zahn Art Dentalwerkstatt GmbH Hamburg

Medizinisches Labor, Zahntechniker, ZAHNARTIST..., Vollprothese, Zahntechnik, Implantaten, Stegprothese, Threema, Gleichstellungshinweis, ZahnArtisten, Herzlichkeit
Adresse / Anfahrt
Bramfelder Straße 60b
22305 Hamburg
1x Adresse:

Käthe-Kollwitz-Straße 4
04668 Grimma


Kontakt
13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 13 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-12-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2012. Geschäftsanschrift: Bramfelder Straße 60 b, 22305 Hamburg. Gegenstand: die Erbringung von zahntechnischen Leistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt Geschäftsführer: Liebig, Christoph, Großhansdorf, *19.12.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-01-08:
Mit der ZAHN ART Dentalwerkstatt und -handelsgesellschaft mbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 52106) als herrschendem Unternehmen ist am 04.12.2012 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm haben die Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger am 04.12.2012 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.

2013-08-16:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.06.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.06.2013 einen Teil des Vermögens (das Anlagevermögen) der z-Spektrum Dental GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 52106) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 15.08.2013 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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