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Zianis GmbH

Vogelbach Areal, Mietangebote, Familienbesitz...
Adresse / Anfahrt
Körnerstraße 14
79539 Lörrach
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Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2009-09-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.07.2009. Die Gesellschafterversammlung vom 19.08.2009 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Der Sitz ist von Frankfurt am Main (Frankfurt am Main HRB 85994) nach Lörrach verlegt. Bisher: "Platin 393. GmbH"; nun: Sitz verlegt; nun: Geschäftsanschrift: Körnerstraße 14, 79539 Lörrach. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand: Die Vermietung, Verpachtung, Errichtung und Verwaltung von Immobilien sowie der Betrieb von Wasserkfraftwerken, einschließlich Verkauf von Strom. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Nicht mehr Geschäftsführer: Borcherdt, Antje, Berlin, *27.08.1968. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Zschocke, Christian, Bad Homburg v.d.H., *07.12.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-10-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.08.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Ausgliederung um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 50.000,00 EUR. Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Fr. Vogelbach GmbH & Co. KG", Lörrach (Amtsgericht Freiburg im Breisgau HRA 410212) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.08.2009 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.08.2009 die Teilbetriebe "Strom" und "Verwaltung" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.