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Zimmerei Sepp Mayr GmbH

Heilpädagogisches Wohnen, Unsere Weihnachtsspende, Massivholzbau..., Gmund am Tegernsee, Bambi, Holzer
Adresse / Anfahrt
Tölzer Straße 164
83703 Gmund a. Tegernsee
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2009-01-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2008. Geschäftsanschrift: Tölzer Str. 164, 83703 Gmund-Finsterwald. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Zimmerei. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mayr, Sepp, Gmund-Finsterwald, *24.04.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2009-09-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.06.2009 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung des gesamten Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Sepp Mayr e.K. mit dem Sitz in Gmund/Finsterwald (Amtsgericht München HRA 93546) und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 04.06.2009 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.06.2009 das gesamte Vermögen des einzelkaufmännischen Unternehmens Sepp Mayr e.K. mit dem Sitz in Gmund/Finsterwald (Amtsgericht München HRA 93546) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.