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Zimmerei und Holzbau Hodrus GmbH

Hallenbau, Carports, Dächer..., Oberndorf-Beffendorf, Bauanträge, Zimmerer
Adresse / Anfahrt
Hochmössinger Straße 20
78727 Oberndorf am Neckar
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2015-01-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2014. Geschäftsanschrift: Hochmössinger Straße 20, 78727 Oberndorf am Neckar . Gegenstand: Betrieb einer Zimmerei und Holzbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Hodrus, Lukas, Oberndorf am Neckar, *28.09.1984, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Ziffer 1 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme des ausgegliederten Vermögens von Hodrus, Lukas, Oberndorf am Neckar, *28.09.1984 als Inhaber der Firma "Lukas Hodrus e.K.", Oberndorf am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRA 738382) um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Hodrus, Lukas, Oberndorf am Neckar, *28.09.1984 hat als Inhaber der Firma "Lukas Hodrus e.K.", Oberndorf am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRA 738382) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.11.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom 17.11.2021 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.