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Zimmermann GmbH

Cocktailbar
Adresse / Anfahrt
Belsenplatz 3
40545 Düsseldorf
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3x HR-Bekanntmachungen:

2016-03-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.02.,2016. Geschäftsanschrift: Belsenplatz 3, 40545 Düsseldorf. Gegenstand: Der Betrieb von Gastronomiebetrieben sowie Catering von Veranstaltungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jedem Geschäftsführer kann Einzelvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Bolino, Antonio, Düsseldorf, *28.12.1974; Zimmermann, Manfred, Düsseldorf, *31.12.1956, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-05-11:
Nicht mehr Geschäftsführer: Bolino, Antonio, Düsseldorf, *28.12.1974.

2018-09-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Zimmermann GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb von Gastronomiebetrieben sowie Catering von Veranstaltungen, Beratung von Unternehmen und Einzelpersonen in allen Bereichen des Marketings, Konzeption und Umsetzung von Veranstaltungen und Vermittlung von Sponsorships. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Zimmermann Büro für Sponsoring und Sonderwerbeformen GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 35928) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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