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A Immobilien GmbH

Globalinvestoren, Offices und Einzelanlegern, Immobilienanlagen...
Adresse / Anfahrt
Linienstraße 222
10119 Berlin
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2013-09-18:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Wallstraße 15, 10179 Berlin.

2014-04-23:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Linienstraße 222, 10119 Berlin; Änderung zu Nr. 1: Das Geburtsdatum ist von Amts wegen ergänzt. Geschäftsführer: Hemprich, Frank, *10.09.1962, Berlin

2015-11-11:
Stamm- bzw. Grundkapital: 26.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.11.2015 ist das Stammkapital auf EUR umgestellt und auf 26.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst.

2021-08-19:
Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Änderung zu Nr. 1: zur Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Hemprich, Frank; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 2: zur Vertretungsbefugnis: Geschäftsführer: Trautmann, Ulrich; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.08.2021 ist der Gesellschaftsvertrag neu gefasst.

2021-09-14:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die IDA-Zweite Development Mitte GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 142999 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.