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acavi GmbH

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Adresse / Anfahrt
Heerenholz 16
28307 Bremen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-09-18:
Name der Firma: acavi GmbH; Sitz der Firma: Bremen; Geschäftsanschrift: Heerenholz 16, 28307 Bremen; Gegenstand: Das Betreiben eines Hausnotrufes für private Kunden und Gewerbetreibende sowie dazugehörige und zusätzliche Dienstleistungen, der Betrieb von Online-Shops, die Herstellung und Vermarktung einer Notfalldose. Stammkapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden. Geschäftsführer: 1. Volbert, Nico, *03.09.1971, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 15.08.2019; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung des unter der Firma Hausnotruf Nico Volbert e.K mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRA 28560 HB) geführten einzelkaufmännischen Unternehmens mit allen Rechten und Pflichten als Gesamtheit auf Grund des Ausgliederungsplanes vom 15.08.2019. Die Ausgliederung ist mit gleichzeitig erfolgter Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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