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2016-04-07:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 04.03.2016. Geschäftsanschrift: Robert-Henseling-Straße 11, 31789 Hameln. Gegenstand: Die Unternehmensberatung, Systemintegration, Schulung, Softwareerstellung und Erbringung sonstiger Leistungen im Zusammenhang mit der Informationsverarbeitung in diversen Branchen. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Vorstand: Beck, Frank, Hameln, *24.05.1969; Brakhage, Jens, Rinteln, *03.04.1966; Hädrich, Andreas, Hamburg, *29.01.1967; Reiter, Olaf, Bad Segeberg, *30.12.1970; Truhn, Tobias, Quarnbek, *16.02.1974; Wolfskeil, Matthias, Flensburg, *08.11.1963, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-04-11:
Beim Handelsregister ist ein Entwurf eines Verschmelzungsvertrages vom 08.04.2016 eingereicht worden. Danach soll die quanto nova GmbH mit Sitz in Quarnbek als übertragender Rechtsträger mit der Quanto AG mit Sitz in Hameln (Amtsgericht Hannover HRB 213652) als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen werden.

2016-05-11:
Die Hauptversammlung vom 08.04.2016 hat zum Zwecke der Verschmelzung mit der quanto nova Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Quarnbek (Amtsgericht Kiel, HRB 16054 KI) die Erhöhung des Grundkapitals um 5.500,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. 55.500,00 EUR. Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 08.04.2016 Bezug genommen.

2016-05-13:
Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.05.2016 eingereicht worden. Danach soll die Gesellschaft - als übernehmende Gesellschaft - Teile der Aequitas WBL GmbH mit Sitz in Hameln übernehmen.

2016-05-18:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.04.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 08.04.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2016 mit der quanto nova Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Kiel verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2016-07-11:
Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 04.07.2016 eingereicht worden. Danach soll die Gesellschaft - als übernehmende Gesellschaft - mit der Aequitas WBL GmbH Teile des Unternehmens übernehmen. Beim Handelsregister ist ein Entwurf eines Abspaltungs- und Übernahmevertrages vom 04.07.2016 eingereicht worden. Danach soll die Aequitas WBL GmbH mit Sitz in Hameln (Amtsgericht Hannover, HRB 202696) als übertragender Rechtsträger an die Quanto AG mit Sitz in Hameln (Amtsgericht Hannover, HRB 213652) Teile ihres Unternehmens übertragen.

2016-08-24:
Die Hauptversammlung vom 13.07.2016 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Der Aufsichtsrat - Zusammensetzung, Wahl, Amtszeit) und § 11 (Der Aufsichtsrat - Frist zur Einberufung von Aufsichtsratssitzungen) beschlossen. Ferner hat die Hauptversammlung vom 13.07.2016 die Erhöhung des Grundkapitals um 7.000,00 EUR sowie die Änderung des § 5 (Grundkapital und Aktien - Grundkapital) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. 62.500,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2016-08-25:
Die Hauptversammlung vom 13.07.2016 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Fima Aequitas WBL GmbH mit Sitz in Hameln (Amtsgericht Hannover, HRB 202696) im Wege der Aufspaltung die Erhöhung des Grundkapitals um 62.500,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital und Aktien - Grundkapital) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. 125.000,00 EUR.

2016-08-29:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.07.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 13.07.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.07.2016 Teile des Vermögens der Aequitas WBL GmbH mit Sitz in Hameln (Amtsgericht Hannover, HRB 202696) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Aufspaltung übernommen.

2017-01-31:
Nicht mehr Vorstand: Hädrich, Andreas, Hamburg, *29.01.1967.

2017-09-21:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Mende, Frank Andreas, Teltow, *07.08.1965; Muhs, Benjamin, Aerzen, *26.05.1981; Naujoks, Kai, Ronnenberg, *30.10.1980.

2017-11-27:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Gajewski, Mirco, Scharnebeck, *31.03.1970; Ingelmann, Markus, Hamburg, *24.02.1983.

2018-02-12:
Nicht mehr Vorstand: Wolfskeil, Matthias, Flensburg, *08.11.1963.

2020-05-13:
Die Hauptversammlung vom 27.02.2020 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Aufsichtsrat, Zusammensetzung, Wahl, Amtszeit) beschlossen. Prokura erloschen: Naujoks, Kai, Ronnenberg, *30.10.1980.

2020-05-19:
Nicht mehr Vorstand: Truhn, Tobias, Quarnbek, *16.02.1974.

2020-05-21:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2020-06-10:
Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.

2021-04-15:
Die Hauptversammlung vom 24.03.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: adesso orange AG.

2021-04-29:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2021 nebst Ergänzung vom 20.04.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 24.03.2021 und 20.04.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.03.2021 und 20.04.2021 mit der solbicon GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRB 32604) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2021-07-01:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Thies, Stephan, Haltern am See, *14.08.1982.

2021-10-21:
Prokura erloschen: Gajewski, Mirco, Scharnebeck, *31.03.1970.

2022-03-23:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.02.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer außerordentlichen Hauptversammlung vom 23.02.2022 und der außerordentlichen Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.02.2022 mit der GORBIT GmbH mit Sitz in Overath (Amtsgericht Köln, HRB 46532) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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