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aifinyo finance GmbH

Finetrading, Liquidität, Factoring..., Cashflow, Spielraum, Wareneinkauf, Auslandsüberweisung, Einkaufslinie
Adresse / Anfahrt
Tiergartenstraße 8
01219 Dresden
1x Adresse:

Lorenzer Straße 31
90402 Nürnberg


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
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14x HR-Bekanntmachungen:

2014-04-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.03.2014. Geschäftsanschrift: Karcherallee 19, 01277 Dresden . Gegenstand des Unternehmens: Der nicht fortlaufende Erwerb von Mietkauf- und Leasingforderungen, die Übernahme von betriebswirtschaftlichen Handlungen für Unternehmen im In- und Ausland, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kempf, Stefan, Königstein, *14.07.1978, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Bommer, Matthias Andreas, Baierbrunn, *28.06.1971.

2015-07-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2015 hat die Änderung des § 2 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Abschluss von Mietkauf- und Finanzierungsleasingverträgen (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG) aller Art, nicht fortlaufende Erwerb von Mietkauf- und Leasingforderungen, Übernahme von betriebswirtschaftlichen Handlungen für Unternehmen im In- und Ausland, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland sowie Verwaltung eigenen Vermögens.

2017-11-08:
Änderung der Geschäftsanschrift: Tiergartenstr. 8, 01219 Dresden.

2019-02-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2018 hat die Änderung der §§ 2 und 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Abschluss von Mietkauf- und Finanzierungsleasingverträgen (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG) aller Art; nicht fortlaufender Erwerb von Mietkauf- und Leasingforderungen; Übernahme von betriebswirtschaftlichen Handlungen für Unternehmen im In- und Ausland; Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland sowie Verwaltung eigenen Vermögens; entgeltlicher Erwerb von Forderungen, insbesondere aus Warenlieferungen und Dienstleistungen sowie deren Verwaltung (Factoring) sowie Verwaltung eigenen Vermögens und Einbringung von Dienstleistungen im Bereich des Debitorenmanagements und sämtlicher damit verbundenen Nebenleistungen im Rahmen des Zuverlässigkeitsbereichs des Rechtsdienstleistungsgesetztes. Die Gesellschaft kann den Ankauf von Forderungen vermitteln oder selber durchführen. Der Betrieb von Bankgeschäften im Sinne des Kreditwesengesetzes ist ausgeschlossen.

2019-09-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.09.2019 hat die Änderung des § 1 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: aifinyo lease GmbH. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Schneider, Susan, Bischofswerda, *07.12.1979.

2020-08-26:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Koopmann, Dennis, Wiefelstede, *27.04.1980; Pollin, Sebastian, Berlin, *14.10.1983; Schmidt, Martina Cathrin, Dresden, *04.08.1986.

2020-09-16:
Die DECIMO GmbH mit dem Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 139589 B) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2020-09-23:
Bestellt: Geschäftsführer: Bommer, Matthias Andreas, Baierbrunn, *28.06.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-09-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2020 hat die Änderung des § 1 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: aifinyo finance GmbH.

2021-02-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2020 hat die Änderung der §§ 2 und 4 (Geschäftsführung und Vertretung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2021-07-21:
Bestellt: Geschäftsführer: Koopmann, Dennis, Wiefelstede, *27.04.1980, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-03:
von Amts wegen eingetragen: Prokura erloschen: Koopmann, Dennis, Wiefelstede, *27.04.1980.

2021-12-03:
von Amts wegen eingetragen: Prokura erloschen: Bommer, Matthias Andreas, Baierbrunn, *28.06.1971.

2022-03-30:
Die Fundflow Services GmbH mit dem Sitz in Norderstedt (Amtsgericht Kiel, HRB 23466 Kl) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.03.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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