2019-08-16: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der kesselhaus GmbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-03-25: Die Gesellschafterversammlung vom 16.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 , 3, 6, 9, 10 und 13 beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Zweck der Gesellschaft ist a. die Förderung der Hilfe für Behinderte, b. die Förderung der Berufsbildung, c. die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, auf diakonischer Grundlage. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch a. die Verwirklichung von Maßnahmen zur Beschäftigung, Entwicklungsförderung und Qualifizierung behinderter Menschen, die aufgrund der Schwere ihrer Behinderung keinen Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt haben und somit von der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen sind. Maßnahmen der Gesellschaft sollen demgemäß darauf gerichtet sein, behinderten Menschen ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, b. die entsprechende Fort- und Ausbildung von Fachpersonal, c. die Beteiligung an Unternehmen mit gleichartigem Unternehmensgegenstand, wie z.B. Integrationsbetrieben oder Gesellschaften zur Akquisition von Aufträgen für Menschen mit Behinderung, d. die Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, e. planmäßiges Zusammenwirken i. S. d. § 57 Abs. 3 AO mit der Evangelischen Stiftung Alsterdorf und deren Tochtergesellschaften durch Einbindung derer Service- und Dienstleistungen im Bereich Finanz- und Rechnungswesen, Informationstechnologie, Justitiariat, Öffentlichkeitsarbeit, Personalwesen und weiteren Serviceleistungen der zentralen Verwaltung sowie deren Zurverfügungstellung von beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern; darüber hinaus durch die wechselseitige Gestellung und Einbindung von Verwaltungspersonal.