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aquatec AG

Pfohren, Kunststoffbearbeitung, Bearbeitungsverfahren..., Berufseinstieg, Berufserfahren, Heimatverbundenheit
Adresse / Anfahrt
Oberes Öschle 11
78166 Donaueschingen
Kontakt
22 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 22 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-09-26:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 05.07.2019. Geschäftsanschrift: Oberes Öschle 11, 78166 Donaueschingen. Gegenstand: Die Konstruktion, Herstellung und Vertrieb von technischen Gegenständen jeder Art aus Metall oder Kunststoff z. B. der Apparate- und Gerätebau auf dem Gebiet der Laser-, Reinraum-, Wasser- und Abwassertechnik. Grundkapital: 51.300,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2.Alternative BGB allgemein befreit werden. Vorstand: Deusch, Tobias, Donaueschingen, *20.01.1982, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Chromy, Adam, Hüfingen, *15.01.1981; Kühne, Daniel, Geisingen, *20.04.1983. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Aquatec inform GmbH", Donaueschingen gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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