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attoma Berlin GmbH

Design und Grafik
Adresse / Anfahrt
Helmholtzstraße 2-9
10587 Berlin
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 1 Mitarbeiter
Gründung 2007
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-02-24:
Firma: attoma Berlin GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Helmholtzstraße 2 - 9, 10587 Berlin; Gegenstand: Die Bereitstellung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Werbung, des Design und der Beratung für Unternehmen im Nah- und Fernverkehr. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Gehrmann, Kai Alexander Eckhardt, *12.07.1972, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 10.01.2015, 11.02.2015

2020-02-28:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.01.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Stiehl/Over Gesellschaft für Markenkommunikation mbH mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück, HRB 16908) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2020-03-09:
Rechtsverhaeltnis: Die Verschmelzung ist mit der am 02.03.2020 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Osnabrück, HRB 16908) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.

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