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böhler & naumann landschaftsplanung GmbH

PLANUNGSGEMEINSCHAFT
Adresse / Anfahrt
Fichtestraße 6
15834 Rangsdorf
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2012-10-16:
inländische Geschäftsanschrift: Fichtestraße 6, 15834 Rangsdorf; Gegenstand: Die Landschaftsplanung. Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Böhler, Antje, *20.07.1964, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: Naumann, Jutta, *30.11.1960, Rangsdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.08.2012 mit Änderung vom 17.09.2012

2017-08-07:
Kapital: 35.000 EUR; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.07.2017 ist das Stammkapital der Gesellschaft zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der b & n planungsgemeinschaft oHG mit Sitz in Rangsdorf, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRA 6063 P, um 10.000 EUR auf 35.000 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 3 . Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.07.2017 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 24.07.2017 ist die b&n planungsgemeinschaft oHG mit Sitz in Rangsdorf, eingetragen beim Amtsgericht Potsdam unter HRA 6063 P, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird

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