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b - concept informations - technologie GmbH

Steuerberater, Flexibilität und Kundennähe, Support...
Adresse / Anfahrt
Seligenthaler Straße 19
84034 Landshut
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1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2019-03-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.03.2019. Geschäftsanschrift: Seligenthaler Straße 19, 84034 Landshut. Gegenstand des Unternehmens: Erstellung, Bereitstellung und Vertrieb von Hardware, Software und Dienstleistungen im IT-Bereich, insbesondere Beratung, Konzeption und Ausführung von Projekten aus dem IT-Umfeld und Bereichen ähnlicher Art und Bereitstellung und Betrieb von IT-Infrastruktur. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Engelhardt, Bernhard, Landshut, *18.08.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-04-04:
Die Gesellschaft hat am 28.03.2019 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der b-concept Ltd., Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Vereinigten Königreichs Großbritannien mit dem Sitz in Birmingham/ Vereinigtes Königreich Großbritannien (Register von England, Bristol, BS1 3 BN, Fairfax Street, Tower House, 12th Floor, company no. 05952279) eingereicht. Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen b-concept information-technologie GmbH ergeben sich aus § 122 a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläuigern der an der Verschmelzung beteiligten b-concept informations-technologie GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der b-concept informations-technologie GmbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der b-concept informations-technologie GmbH gem. § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht den Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläuiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der b-concept informations-technologie GmbH unter deren Geschäftsanschrift Seligenthaler Str. 19, 84034 Landshut geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der b-concept informations-technlologie GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden. Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft handelt. Außenstehende Minderheitsgesellschafter sind nicht vorhanden.

2019-11-23:
Die b-concept Ltd. mit dem Sitz in Birmingham/Vereinigtes Königreich ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 28.03.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 15.05.2019 mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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