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balance ambulanter Pflegedienst GmbH

Neurologische WG, Neurologische WG Pflegekraft, Pflegefall..., PDL
Adresse / Anfahrt
Parkstraße 3
13086 Berlin
1x Adresse:

Am Falkenberg 117
12524 Berlin


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14 Ansprechpartner/Personen
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mind. 14 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2012-09-11:
Firma: balance ambulanter Pflegedienst GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Parkstraße 1, 13086 Berlin Gegenstand: Der Betrieb ambulanter und stationärer Pflegeeinrichtungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Geschäftsführer:; 1. Samassa-Fandrich, Liane, *26.08.1971, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 13.08.2012 Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma balance ambulanter Pflegedienst e. K. von der Inhaberin Liane Samassa-Fandrich geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 47127 B) aus ihrem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 13.08.2012. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..

2016-03-17:
Prokura: 1. Younes, Katja, *25.08.1978, Berlin; Einzelprokura

2017-01-04:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Parkstraße 3, 13086 Berlin

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