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bbg Bildungs- und Beschäftigungsgesellschaft mbH

Arbeitsvermittlung
Adresse / Anfahrt
i-Park Taubenfranken Haus 8
Planken 1
97922 Lauda-Königshofen
1x Adresse:

I-PARK Tauberfranken 8
97922 Lauda-Königshofen


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6 Ansprechpartner/Personen
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mind. 6 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-01-12:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.05.2002. Die Gesellschafterversammlung vom 05.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 7794) nach Lauda-Königshofen verlegt. Geschäftsanschrift: I-Park Tauberfranken 8, 97922 Lauda-Königshofen. Gegenstand: Die Förderung von bildungsbereichübergreifendem, lebenslangem und lebensbegleitendem Lernen; die Förderung innovativer Projekte für sozial Benachteiligte und andere Zielgruppen; die Förderung von Weiterbildung und beruflicher Qualifizierung; die Förderung und Vermittlung von Sozialkompetenz und Schlüsselqualifikationen; die Arbeitsvermittlung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Beireis, Udo, Würzburg, *09.03.1965, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-01-16:
Einzelprokura: Oelgemöller, Karin, Lauda-Königshofen, *29.04.1965.

2019-08-06:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.01.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.01.2019 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "ProTeGe GmbH", Greiz (Amtsgericht Jena HRB 209548) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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