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belle rebelle GmbH

Schönheit, Kosmetik und Körperpflege, Skincare, Parfums..., Servicetelefon, Samples, Käuferschutz
Adresse / Anfahrt
Droysenstraße 6
10629 Berlin
1x Adresse:

Bleibtreustraße 42
10623 Berlin


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2012-04-20:
; belle rebelle GmbH; Berlin; Geschäftsanschrift:; Joachim-Friedrich-Straße 39, 10711 Berlin; Der Handel, Im- und Export wie auch die Handelsvertretung für Geschäfte verschiedener Art, insbesondere für Kosmetikartikel und Accessoires. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.; Geschäftsführer:; 1. Mosler-Jakobsohn, Corinna, *15.02.1965, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Geschäftsführer:; 2. Scholten, Claudia, *16.10.1961, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 19.01.2012.

2012-10-30:
; Nicht mehr Geschäftsführer:; 2. Scholten, Claudia.

2013-04-03:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Bleibtreustraße 42, 10623 Berlin.

2019-06-25:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Droysenstraße 6, 10629 Berlin; Änderung zu Nr. 1: Geschäftsführer: Mosler-Jakobsohn, Corinna; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die C.M.J. Selective Beauty Brands GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 152473 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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