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bios-consult immobilien GmbH

Betreunung Ihrer, Betreunung Ihrer Immobilie, Grundstücke zur Bebauung..., Wohneigentümergeminschaften, Objektbewirtschafter, Immobilienberatung, Häusermakler, Objektbewirtschaftung, Wohnungsmakler, Grundstücksverwaltungen
Adresse / Anfahrt
Friedenstaler Platz 2
16321 Bernau bei Berlin
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-01-22:
Name der Firma: bios-consult immobilien GmbH; Sitz der Firma: Bernau bei Berlin; Geschäftsanschrift: Friedenstaler Platz 2, 16321 Bernau bei Berlin; Gegenstand: Die Verwaltung von Immobilien sowie die Vermittlung und der Nachweis zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Rosenkranz, Uwe, *31.07.1951, Bernau bei Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Rosenkranz, Jens, *21.07.1977, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.12.2012

2013-09-06:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 23.08.2013 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage Teile des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen des Herrn Rosenkranz, Uwe, *31.07.1951, Bernau bei Berlin, und zwar das von ihm unter der Firma "bios-consult Uwe Rosenkranz e.K." in Bernau bei Berlin, Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRA 3032 FF, betriebene Einzelunternehmen, durch Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird

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