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bonVito GmbH

Restaurant, Penne, Exzellentes..., Basilicum, Bilderauswahl, Kochstil, Filetsteak, Understatement, Vectron, Modernität, Esskultur
Adresse / Anfahrt
Willy-Brandt-Weg 41
48155 Münster
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2012-02-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.01.2012. Geschäftsanschrift: Willy-Brandt-Weg 41, 48155 Münster. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmes ist die Entwicklung und der Betrieb internetgestützter Kundenbindungssysteme in Verbindung mit elektronischen Kassensystemen. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Reckendorf, Jens, Münster, *17.06.1968; Stümmler, Thomas, Telgte, *09.02.1968, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2014-06-26:
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Heinichen, Carsten Georg, Dülmen, *17.07.1970.

2018-04-18:
Nicht mehr Geschäftsführer: Stümmler, Thomas, Telgte, *09.02.1968. Bestellt als Geschäftsführer: Kaltner, Oliver, Berlin, *28.11.1968, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-05-23:
Prokura erloschen: Heinichen, Carsten Georg, Dülmen, *17.07.1970.

2018-07-11:
Nicht mehr Geschäftsführer: Kaltner, Oliver, Berlin, *28.11.1968.

2021-09-30:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2021 mit der Vectron Systems AG mit Sitz in Münster (Amtsgericht Münster, HRB 10502) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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