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brands-in-motion GmbH

Einzelhandelsunternehmen, Bestätigung des Zugangs, Grond Mündelheimer..., Zugangs Ihrer, Zugangs Ihrer Bestelldaten, Nicht-Beachtung, Altöl, Ihr Darlehensgeber
Adresse / Anfahrt
Mündelheimer Straße 55
47259 Duisburg
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Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2009-09-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 03.08.2009. Geschäftsanschrift: Mündelheimer Straße 55, 47259 Duisburg. Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Beratungsleistungen im Sinne der Unternehmensberatung, mit den Schwerpunkten Markenaufbau- und Markenführung, klassischer Marketingberatung und Promotion, sowie der nationale und internationale Groß-, Einzel- und Onlinehandel von Waren aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft einzeln zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Grond, Thorsten, Köln, *23.11.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-12-13:
Die Gesellschaft ist in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft (Amtsgericht Duisburg, HRA 12098) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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