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brunner GmbH

Geschäft für Kunst und Handwerk
Adresse / Anfahrt
Spessartstraße 1
63811 Stockstadt a. Main
Kontakt
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2006-07-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.05.2006. Gegenstand des Unternehmens: die Ausführung sämtlicher Arbeiten eines Kraftfahrzeugtechnik-Betriebes. Hierunter fallen auch das Lackieren von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen, Maschinen und Maschinenteilen sowie vorgefertigter Bauelemente; der Kfz- und Zubehörhandel und die Unfallinstandsetzung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Pedic´, Frank, Bad Soden, *12.07.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Haftung für die im Betrieb der Firma "Brunner Industrie- und Autospritzlackiererei Gesellschaft mit beschränkter Haftung" mit Sitz in Stockstadt (Amtsgericht Aschaffenburg, HR B 786) begründeten Verbindlichkeiten sowie der Übergang der in dem Betrieb begründeten Forderungen ist ausgeschlossen.

2020-07-31:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.07.2020 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der FEDECON GmbH mit dem Sitz in Stockstadt verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.