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car concept automotive GmbH

Adresse / Anfahrt
In der Murch 3
35579 Wetzlar
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2011-02-15:
Geschäftsanschrift: In der Murch 3, 35579 Wetzlar. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Bender, Holger, Wetzlar, *28.11.1969.

2015-03-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.02.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: car concept automotive GmbH.

2015-12-30:
Mit der AP Invest GmbH & Co. KG mit Sitz in Wetzlar als herrschendem Unternehmen ist am 21.12.2015 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2015 zugestimmt.

2018-06-04:
Bestellt als Geschäftsführer: Bähringer, Ulrich, Wetzlar, *05.08.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Pardo Molina, Jose Antonio, Wetzlar, *17.09.1970.

2021-08-16:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Car concept Autovermietung GmbH (geändert in: car concept mobility GmbH mit Sitz in Wetzlar, Amtsgericht Wetzlar, HRB 1708; ) verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Car Concept Autovermietung GmbH am 16.08.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.