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cci Dialog GmbH

Kältestadt
Adresse / Anfahrt
Poststraße 3
76137 Karlsruhe
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2007-08-27:
Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Stahl, Manfred, Karlsruhe, *06.09.1956.

2011-03-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.03.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Firma geändert; nun: cci Dialog GmbH.

2017-06-07:
Neue Geschäftsanschrift: Poststraße 3, 76137 Karlsruhe.

2017-10-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 , § 9 (Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung), § 11 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und § 13 (Auflösung der Gesellschaft) beschlossen.

2020-07-21:
Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Florian Gustav Friedrich, Frankfurt am Main, *01.10.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Keller-Jochems, Susanne Caroline, Minfeld, *24.02.1962. Prokura geändert; nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Tauchmann, Gisela, Karlsruhe.

2020-12-15:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 28.08.2020 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Fischer Media Invest GmbH"(künftig: cci Dialog GmbH), Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 738452 ) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.