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co.natur gGmbH

Waldkindergärten, Schließtag, Waldspielgruppen..., Heckenwichtel, Naturkinder Flacht, AEJ, Winterferien, Wichtel Waldkinder
Adresse / Anfahrt
Friolzheimer Straße 39
71287 Weissach
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-08-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.07.2020. Geschäftsanschrift: Friolzheimer Straße 39, 71287 Weissach. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - die Errichtung und den Betrieb von Natur- und Waldkindergärten, - die Errichtung und den Betrieb von Natur- und Waldspielgruppen, - die Errichtung und Unterhaltung von Angeboten zur Sicherung ganztätiger Bildung, Betreuung und Erziehung im Rahmen der verlässlichen Grundschule oder der Ganztagsschule in verbindlicher Form oder in Wahlform , - die Organisation und Durchführung von Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Erzieher, - die Beratung und die Unterstützung der Eltern bei der Erziehung, - die Beratung und Unterstützung von anderen gemeinnützigen Körperschaften bei der Errichtung und dem Betrieb von Kindertageseinrichtungen. Stammkapital: 60.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Quass, Evelyn Kerstin, geb. Walz, Weissach, *30.09.1976, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Koose, Tanja, geb. Elbert, Weissach, *29.06.1981. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des rechtsfähigen Vereins "Naturkinder Flacht e.V.", Weissach (Amtsgericht Stuttgart VR 722129) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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