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CSA IT-Systemhaus GmbH & Co. KG

Auslagen für Aufwendungen, IT-Systemkaufleute, Fahrtkosten..., Führen von Telefonaten, Kleinere Vertriebstätigkeiten, Softwarebeschaffung
Adresse / Anfahrt
Prüfeninger Schloßstraße 2a
93051 Regensburg
1x Adresse:

Konrad-Zuse-Platz 1
81829 München


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2016-04-12:
(Vertrieb von Systemlösungen im Informations- und Telekommunikationsbereich sowie von Hard- und Software, Netzwerkinfrastruktur, Sicherheitslösungen, Installation, Wartung und Reparaturen von IT-Systemen aller Art, Consulting und Durchführung von IT-Projekten, Beratung als externer Datenschutzbeauftragter sowie Angebot von Rechenzentrumslösungen (Webhosting, Mailhosting, Serverhosting)). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Prüfeninger Schlossstraße 2 a, 93051 Regensburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: CSA IT-Systemhaus Verwaltungs-GmbH, Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB 15034), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Salbeck, Florian, Zell, *03.07.1987.

2016-05-24:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 18.03.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.03.2016 und Beschluss des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 18.03.2016 das gesamte Vermögen der CSA IT-Systemhaus Norbert Auburger e.K. mit dem Sitz in Regensburg übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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