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daredo media GmbH

Berlinized, Schlöndorff, Tocotronic..., Kaptn Oskar, VOLLEM, Filmgeschichte
Adresse / Anfahrt
R 1 1
68161 Mannheim
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2014-01-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.01.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den Ziffern 1 (Firma) und 2 (Gegenstand) beschlossen. Firma geändert; nun: daredo media GmbH. Nunmehr Geschäftsanschrift: R 1, 1, 68161 Mannheim. Gegenstand geändert; nun: der Erwerb, die Auswertung und der Verkauf von Bandrechten, Senderechten, Synchronisationsrechten, Leistungsschutzrechten und sonstigen Rechten aller Art (insbesondere - aber nicht ausschließlich - in den Bereichen Musik, Filme, Texte, Hörbücher, Apps und Computerspiele), die Herstellung, Vermarktung, der Vertrieb und Verkauf von Tonträgern, Bildtonträgern sowie anderen Datenträgern, der Verleih von Ton- und Bildtonträgern und/oder die entsprechende Auswertung und Verbreitung von digitalen audio- sowie audiovisuellen Inhalten, die Vermarktung und Verbreitung von digitalen Inhalten (Content), der Rechtehandel (insbesondere das Lizenzgeschäft) mit Medien- und Contentinhalten sowie die Erbringung und der Verkauf von Dienstleistungen rund um das Medien- und Contentgeschäft.

2017-09-29:
Bestellt als Geschäftsführer: Wiesbeck, Jürgen, Sinsheim, *19.10.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Wietler, Haidrun, Heidelberg, *04.11.1955.

2018-08-30:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.08.2018 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "daredo GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 9972) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-09-21:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 30.08.2018 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.

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