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Di Noto Hörakustik Augenoptik Kosmetik GmbH

Datenverarbeitung, Brillen- und Sonnenbrillengeschäft, Brillencheck..., Brillenmode, Hörgerät, Sehtest, Höraktustik, Hörsysteme
Adresse / Anfahrt
Schulstraße 2
31675 Bückeburg
1x Adresse:

Bahnhofstraße 1
31707 Bad Eilsen


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2014-12-03:
Neue Geschäftsanschrift: Schulstraße 2, 31675 Bückeburg .

2021-06-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Di Noto Hörakustik Augenoptik Kosmetik GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Handel und die Reparatur von optischen Geräten, die damit verbundenen Hilfsarbeiten, Sehtests, Handel mit modischen Accessoires; darüber hinaus die Herstellung, der Vertrieb und die therapeutische Anwendung von Hörgeräten aller Art und damit verbundenem Zubehör sowie kosmetische Leistungen in Form von Körper- und Schönheitspflege zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der äußeren Erscheinung des menschlichen Körpers einschließlich des Handels mit den dazugehörigen Produkten handgefertigter oder industrieller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten oder bestehende zu erwerben oder sich an diesen zu beteiligen und die Geschäftsführung an solchen Unternehmen auszuüben sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, den Zweck und die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.05.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.05.2021 mit der Hörakustik di Noto GmbH mit Sitz in Bückeburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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