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Digital Printing Hall Copy-Repro-Center Berlin GmbH

Stempel, Visitenkarten, CRCB..., Stanzbindung, CAD-Plot, Dokumentenscan, Ösenbindung, PageWide, Selbstbedienung, Briefumschläge
Adresse / Anfahrt
Markgrafenstraße 64
10117 Berlin
3x Adresse:

Ladenbergstraße 2
14195 Berlin


Ansbacher Straße 8-14
10787 Berlin


Straße des 17. Juni 8
10117 Berlin


Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2006-01-05:
Gegenstand: Produktion von industriellen Druckerzeugnissen und damit verbundene Weiterverarbeitungsleistung; Reprographische sonstige Vervielfältigungen von analogen und digitalen Vorlagen; Anfertigung von Schildern und Schautafeln aller Art; Anfertigung von Satz und Gestaltung; Verkauf von Büromaterialien aller Art und von Bildern und Kunstdrucken, Geschenkartikel; Datenverarbeitung und Dekoration; Vermietung von Fotokopierern und Weiterverarbeitungsmaschinen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.600 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28.11.2005 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt, auf 25.600 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in §§ 2 (Gegenstand), 3 (Stammkapital), 5 (Stimmrecht)..

2010-08-24:
Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Ansbacher Straße 8-14, 10787 Berlin.

2020-04-07:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage die Copy-Repro-Point Digital Vervielfältigungs GmbH mit sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 36329 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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