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e-q-u-s managementsysteme GmbH

Adresse / Anfahrt
Lübecker Straße 1
22087 Hamburg
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2012-04-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.03.2012 mit Änderung vom 21.03.2012. Geschäftsanschrift: Lübecker Straße 1, 22087 Hamburg. Gegenstand: sind Dienstleistungen im Bereich von Qualitäts-, Energie-, Umwelt-, Sicherheits- und sonstiger unternehmenspezifischer Managementsysteme einschließlich Personalschulung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Bandholz, Klaus-Dieter, Langwedel, *10.05.1955, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Suhrkamp, Helmut, Laboe, *21.07.1950.

2017-12-04:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der NIS Norddeutsche Informations-Systeme Gesellschaft mbH mit Sitz in Schwentinental verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-01-04:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden NIS Norddeutsche Informations-Systeme Gesellschaft mbH am 28.12.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.