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Baur Gebäudetechnik GmbH & Co. KG

Landwirtschaft, Unternehmen, Unkompliziert..., Kraftvoll, Netzwerktechnik, Manage, Group, Energie, Erfahrung, Technik
Adresse / Anfahrt
Poststraße 3
88471 Laupheim
1x Adresse:

Karl-Schlecht-Straße 10/1
88471 Laupheim


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2018-04-18:
(- Planung, Installation und Wartung von Elektroanlagen aller Art im Bereich Wohn- und Industriebau/-anlagen; - Dienstleistungen im Bereich Arbeitsschutz und Geräteprüfungen;). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Poststraße 3, 88471 Laupheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Baur Gebäudetechnik Verwaltungs-GmbH, Laupheim (Amtsgericht Ulm HRB 736602), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Baur, Sabrina, Achstetten, *29.10.1986.

2018-05-29:
Daten berichtigt bei Einzelprokura: Baur, Sabrina, Achstetten, *29.10.1987.

2018-06-25:
Der Einzelkaufmann Martin Baur hat als Inhaber der Firma "Martin Baur Gebäudetechnik e.K.", Laupheim das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrags vom 30.05.2018 und des Versammlungsbeschlusses vom 30.05.2018 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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