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aveato GmbH

Hotel & Gaststätten, Nahrungsmittel und Getränke, Caterer..., Fingerfood, Lunch, Roadshow, So-wie-es-sein-soll, Teeküche
Adresse / Anfahrt
Ringbahnstraße 22-30
12099 Berlin
Kontakt
25 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 25 Mitarbeiter
Gründung 1999
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-01-16:
Firma: aveato GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Ringbahnstraße 22-30, 12099 Berlin; Gegenstand: Die Entwicklung, der Betrieb und das Franchising von Systemen für Zwischenverpflegung nach erteilter Erlaubnis, sowie alle im Zusammenhang mit dem Handel, der Logistik und der Produktion von Zwischenverpflegung und ergänzenden Produkten stehenden, erlaubnisfreien Dienstleistungen und wirtschaftlichen Tätigkeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 215.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Althaus, Kaspar, *20.11.1974, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Schad, Alexander, *14.05.1973, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 13.12.2019; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der eatat System Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 73065 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 13.12.2019. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2020-03-31:
Änderung zu Nr. 1: nach Erweiterung der Vertretungsbefugnis nun: Geschäftsführer: Althaus, Kaspar; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Änderung zu Nr. 2: nach Erweiterung der Vertretungsbefugnis nun: Geschäftsführer: Schad, Alexander; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

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