2016-08-30: Die ENCO EXCLUSIVE GmbH mit dem Sitz in Chemnitz ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2018-12-19: Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2018 hat die Änderung des § 2 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Änderung der Geschäftsanschrift: Zöblitzer Straße 9, 09125 Chemnitz. Neuer Gegenstand: Forschung, Entwicklung, industrielle Produktion von Auspuffanlagen, Vertrieb von Fahrzeugteilen, technische Beratung sowie Erstellung von Kfz-Schadensgutachten und Vermietung von Kraftfahrzeugen.
2022-06-01: Die Gesellschafterversammlung vom 24.05.2022 hat die Änderung des § 2 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Gegenstand: Forschung, Entwicklung, industrielle Produktion von Auspuffanlagen, Vertrieb von Fahrzeugteilen, technische Beratung sowie Erstellung von Kfz-Schadensgutachten und Vermietung von Kraftfahrzeugen, Durchführung von Bohrungen für geothermische Zwecke und Einbau von geschlossenen Wärmeüberträger-Systemen sowie Tätigkeiten als Sachverständiger für Maschinen und Anlagen. Die HS-ENCO GmbH mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz HRB 33029) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.04.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.