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ep.d Energieplanung Deutschland GmbH

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Adresse / Anfahrt
Kindleber Straße 55
99867 Gotha
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1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2012-07-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.03.2008, zuletzt geändert am 12.08.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 26.06.2012 hat die Änderung der § 2 (Sitz, bisher Mainz, Amtsgericht Mainz HRB 42890), 10 (Gesellschafterbeschlüsse) und 20 (Schlussbestimmungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Geschäftsanschrift: Kindleber Straße 55, 99867 Gotha. Gegenstand des Unternehmens: - der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei einer oder mehrerer Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender geschäftsführender Gesellschafter an der EXERGIE GmbH & Co. KG mit Sitz in Gotha, - die Planung Technischer Gebäudeausrüstung (TGA) ohne handwerkliche Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lind, Dirk, Gotha, *24.08.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-12-28:
Die Lind GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Gotha ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.12.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.