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STP Portal GmbH

Marke
Adresse / Anfahrt
Lorenzstraße 29
76135 Karlsruhe
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2008-11-07:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.10.2008. Geschäftsanschrift: Lorenzstr. 29, 76135 Karlsruhe. Gegenstand: Die Bereitstellung von Informationen, Informationsdienstleistungen, der Betrieb von Internetportalen, insbesondere des Internetportals www. insolvenzratgeber.de, und deren Vermarktung für den juristischen Bereich einschließlich der Durchführung und Abwicklung von Projekten im Bereich der Informationstechnologie sowie die Planung, Entwicklung, Erstellung und der Vertrieb von Softwareprodukten und Internetplattformen und allen dazu gehörenden Leistungen für die beratenden Berufe sowie Industrie und Handel. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Thies, Gunther, Karlsruhe, *18.05.1967; Wehrmann, Thomas, Eggenstein-Leopoldshafen, *08.03.1969, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-12-30:
Nicht mehr Geschäftsführer: Thies, Gunther, Karlsruhe, *18.05.1967; Wehrmann, Thomas, Eggenstein-Leopoldshafen, *08.03.1969. Bestellt als Geschäftsführer: Décieux, Jens, Frankfurt am Main, *28.08.1974.

2012-03-09:
Mit der "STP Informationstechnologie AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 109684) wurde am 26.01.2012 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 28.02.2012 zugestimmt hat. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden (Unternehmensvertrag und Zustimmungsbeschlüsse) wird Bezug genommen.

2016-08-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den Ziffern 5 (Dauer der Gesellschaft, Kündigung) und 11 (Geschäftsanteile, Verfügung über Geschäftsanteile) sowie die vollständige Aufhebung der Ziffer 12 (Einziehung bzw. Zwangsabtretung von Geschäftsanteilen) und 13 (Abfindung) beschlossen. Die Nummerierung der nachstehenden Vorschriften wurde angepasst. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.

2018-10-04:
Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Décieux, Jens, Frankfurt am Main, *28.08.1974, einzelvertretungsberechtigt. Bestellt als Geschäftsführer: Wartenberg, Fanja Manfred, Heidenrod, *11.10.1969, einzelvertretungsberechtigt.

2019-05-14:
Nicht mehr Geschäftsführer: Wartenberg, Fanja Manfred, Heidenrod, *11.10.1969.

2019-07-11:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.05.2019 mit der Aktiengesellschaft "STP Informationstechnologie AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 109684) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Der zwischen der Gesellschaft und der "STP Informationstechnologie AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 109684) am 26.01.2012 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist mit Wirksamkeit der Verschmelzung kraft Gesetzes beendet. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.