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exposé1 AG

Versicherungsanalyse, Neubauobjekte, OFFEN SHG..., Etagenwohnung, CLEVERTOM, Finanzunterlagen, Maklermandat, Versicherungslücken, Maklerauftrag, Maklervollmacht
Adresse / Anfahrt
Gerichtsstraße 25
58097 Hagen
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Formell
HR-Bekanntmachungen:

2019-10-28:
Aktiengesellschaft. Satzung vom 06. Juli 2019. Geschäftsanschrift: Gerichtsstraße 25, 58097 Hagen. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist der Aufbau und Betrieb eines Datennetzwerkes sowie die Entwicklung, Konzeption und Bereitstellung eines interaktiven Online Marktplatzes für den An- und Verkauf, die Suche sowie die An- und Vermietung von Immobilien sowie bebauten und unbebauten Grundstücken jeder Art einschließlich jedweder Informations- und Serviceleistungen hierzu. Gegenstand des Unternehmens ist ferner - die Beratung und Vermittlung zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume und Darlehen gemäß Erlaubnis nach § 34c GewO; -der gewerbliche Abschluss von lmmobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Abs. 3 BGB mit entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 BGB, ferner -die Beratung Dritter bzgl. vorgenannter Verträge gemäß Erlaubnis nach § 34 i Abs. 1 S. 1 GewO und -die Beratung und Vermittlung von Versicherungsverträgen gemäß § 34 d Abs. 1 GewO. Grundkapital: 100.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Dr. Schmidt-Hansen, Thomas, Hagen, *15.10.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der exposé1 GmbH, Hagen (Amtsgericht Hagen, HRB 10227) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.07.2019. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.