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Birkigt 5
95666 Mitterteich
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4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2009-02-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.12.1981. Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2008 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr; Sitz bisher München, AG München, HRB 68364) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 8 (Aufsichtsrat) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Birkigt 5, 95666 Mitterteich. Gegenstand des Unternehmens: Die Sammlung und Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Stoffen in Bayern bis zur endgültigen Entsorgung. Er umfaßt auch alle hierfür im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten wie die Durchführung von Transporten, Strahlenschutzmessungen, Maßnahmen zur Dekontamination und zur Her-stellung endlagerfähiger Gebinde. Im Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und der GRB vom 20./28.03.1985 in der Fassung vom 03.07./01.08.2002 zur Wahrnehmung der Aufgaben der Landessammelstelle Bayern hat sich die Gesellschaft verpflichtet, die nach § 9 a Atomgesetz von Bayern für die Zwischenlagerung der in seinem Gebiet angefallenen radioaktiven Abfälle einzurichtende Landessammelstelle in Mitterteich und die Annahmestelle Süd in Neuherberg zu betreiben. Stammkapital: 1.003.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Kolb, Wolfgang, Mitterteich, *02.07.1951; Voit, Friedrich, München, *26.12.1944.

2009-03-06:
Einzelprokura: Kegenbein, Reinhard, Altfraunhofen, *06.07.1958.

2016-05-25:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2016 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurden insbesondere geändert: §§ 2 , 3 (Stammkapital) und 5 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft). Neuer Unternehmensgegenstand: Die Sammlung und Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Stoffen in Bayern bis zur endgültigen Entsorgung. Er umfasst auch alle hierfür im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten wie die Durchführung von Transporten, Strahlenschutzmessungen, Maßnahmen zur Dekontamination und zur Herstellung endlagerfähiger Gebinde. Im Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und der GRB vom 20. / 28.03.1985 zur Wahrnehmung der Aufgaben der Landessammelstelle Bayern hat sich die Gesellschaft verpflichtet, die nach § 9a Atomgesetz von Bayern für die Zwischenlagerung der in seinem Gebiet angefallenen radioaktiven Abfälle einzurichtende Landessammelstelle in Mitterteich und in der Annahmestelle Süd in Neuherberg zu betreiben. Aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Änderungen (u. a. im Strahlenschutzrecht) wurde dieser Vertrag zur Wahrnehmung der Aufgaben der Landessammelstelle Bayern am 03.07. / 01.08.2002 neu gefasst.

2017-01-03:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Kolb, Wolfgang, Mitterteich, *02.07.1951. Bestellt: Geschäftsführer: Ide, Stefan, Thiersheim, *26.02.1967.

2021-01-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 13.01.2021 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: § 2 . Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: (1) Die Sammlung und Zwischenlagerung von schwach- und mittelradioaktiven Stoffen in Bayern bis zur endgültigen Entsorgung. Er umfasst auch alle hierfür im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten wie die Durchführung von Transporten, Strahlenschutzmessungen, Maßnahmen zur Dekontamination und zur Herstellung endlagerfähiger Gebinde. Im Vertrag zwischen dem Freistaat Bayern und der GRB vom 20./28.03.1985 zur Wahrnehmung der Aufgaben der Landessammelstelle Bayern hat sich die Gesellschaft verpflichtet, die nach § 9a Atomgesetz von Bayern für die Zwischenlagerung der in seinem Gebiet angefallenen radioaktiven Abfälle einzurichtende Landessammelstelle in Mitterteich zu betreiben. Aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Änderung (u. a. im Strahlenschutzrecht und Wegfall der Annahmestelle Süd, Neuherberg) wurde dieser Vertrag zur Wahrnehmung der Aufgaben der Landessammelstelle Bayern am 09.07.2020 neu gefasst. (2) Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter bedienen, sich an Unternehmen gleicher oder verwandter Art beteiligen, sowie solche Unternehmen gründen und erwerben. (3) Der Geschäftsbereich der Gesellschaft ist grundsätzlich auf das Gebiet des Freistaates Bayern beschränkt. (4) Die Geschäfte sind nach kaufmännischen und wirtschaftlichen Grundsätzen zu führen; der ordnungsgemäße Umgang mit den abgelieferten radioaktiven Stoffen und die vorschriftsmäßige Entsorgung der in der Landessammelstelle eingelagerten Abfallgebinde sind zu gewährleisten. (5) Mittel des Unternehmens dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. (6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

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