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hebrech GmbH & Co. KG

Versicherungen, Hebammen, QM..., Opta, Hebammensoftware und Service, Heb, Aufbewahrungsfrist, Hausgeburt, Hausgeburtskinder
Adresse / Anfahrt
Pforzheimer Straße 15
76227 Karlsruhe
Kontakt
12 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 12 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-05-03:
(Die IT-Dienstleistung zur Abrechnungserstellung von Hebammen einschließlich der Weiterleitung der entsprechenden Abrechnungsdaten und der Entwicklung der erforderlichen Software sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Pforzheimer Straße 15, 76227 Karlsruhe. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: HebRech Verwaltungs GmbH, Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 710049), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-05-10:
Der Einzelkaufmann Zimmermann, Christoph, Karlsruhe, *19.11.1961 hat als Inhaber der Firma "Softwarebüro Christoph Zimmermann e.K.", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRA 704905) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 11.04.2013 und des Versammlungsbeschlusses vom 11.04.2013 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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