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Hephata Soziale Dienste und Einrichtungen gemeinnützige GmbH

hsde, Covid-Beauftragte, Stellenbeschreibung als PDF..., Wiesenhof, Seniorenwohnanlage, Pflegefachkraft, Wagnergasse, Treysa
Adresse / Anfahrt
Breslauer Straße 24
34613 Schwalmstadt
4x Adresse:

Mühlenstraße 12
35279 Neustadt (Hessen)


Tiefenbachweg 15-17
34295 Edermünde


Seniorenzentrum "An der Lauter"
Am Graben 88
36341 Lauterbach (Hessen)


Seniorenzentrum Wagnergasse
Rosengasse 11
34613 Schwalmstadt


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24 Ansprechpartner/Personen
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mind. 24 Mitarbeiter
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5x HR-Bekanntmachungen:

2010-10-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2010 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 741,62 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) sowie die Neufassung des Gesellschaftsvetrages, insbesondere in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), beschlossen. Geschäftsanschrift: Breslauer Straße 24, 34613 Schwalmstadt. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Altenhilfe und der Öffentlichen Gesundheitspflege. Dieser Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Einrichtungen und Diensten, die der Beratung sowie der Betreuung und Pflege von Menschen jeden Alters dienen. Neues Stammkapital: 103.000,00 EUR.

2012-03-01:
Nicht mehr Geschäftsführer: Werner, Jürgen, Schwalmstadt, *14.04.1956. Bestellt als Geschäftsführer: List, Bernhard, München, *25.05.1970.

2013-04-23:
Nicht mehr Geschäftsführer: List, Bernhard, München, *25.05.1970. Bestellt als Geschäftsführer: Simmel, Markus, Reichelsheim, *17.07.1957.

2017-09-25:
Nicht mehr Geschäftsführer: Simmel, Markus, Reichelsheim, *17.07.1957. Bestellt als Geschäftsführer: Nelles, Hermann-Josef, Schwarmstedt, *02.04.1963.

2019-09-25:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Seniorenwohnanlage Wiesenhof gemeinnützige GmbH mit dem Sitz in Schwalmstadt verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.