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allcompare GmbH

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Schulze-Delitzsch-Straße 11
73434 Aalen
1x Adresse:

Postfach 1820
73408 Aalen


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2x HR-Bekanntmachungen:

2021-12-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2021. Geschäftsanschrift: Schulze-Delitzsch-Straße 11, 73434 Aalen. Gegenstand: Die technische Entwicklung, Dienstleistung und Beratung im Bereich der Finanz- und Versicherungswirtschaft samt artverwandten Felder, sowie Produktvergleiche jeglicher Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Huffzky, Sascha, Essingen, *04.03.1981; Huffzky, Sven, Westhausen, *04.03.1981, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-03-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 Ziffer 1 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Gebr. Huffzky oHG", Aalen (Amtsgericht Ulm HRA 727961) um 200,00 EUR auf 25.200,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 25.200,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.12.2021 die offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Gebr. Huffzky oHG", Aalen (Amtsgericht Ulm HRA 727961) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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