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i/Con Unternehmensberatung GmbH

Beratung und Consulting
Adresse / Anfahrt
Sophie-Scholl-Platz 8
63452 Hanau
Kontakt
12 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 30 Mitarbeiter
Gründung 2001
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2018-05-18:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.10.2001, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 53437) nach Hanau beschlossen. Geschäftsanschrift: Sophie-Scholl-Platz 8, 63452 Hanau. Gegenstand: Die Unternehmensberatung, Beratung bei Hard- und Softwareauswahl von Computern, die Entwicklung und Anpassung sowohl von individueller als auch generell einsetzbarer Software, deren Einführung und die Durchführung von EDV Schulungen sowie die Beratung bei der Gestaltung von Geschäftsprozessen und deren Realisierung. Stammkapital: 25.050,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Niebling, Andreas, Frankfurt am Main, *23.03.1966; Seel, Franz, Langen (Hessen), *10.05.1958; Werner, Christoph, Offenbach am Main, *15.03.1959, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-01-29:
Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Niebling, Andreas, Seligenstadt, *23.03.1966; Seel, Franz, Rettert, *10.05.1958; Werner, Christoph, Bad Orb, *15.03.1959, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-29:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der EPI-USE Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-01-07:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden EPI-USE Deutschland GmbH am 03.01.2022 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.

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