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iOR Sprachakademie GmbH

DTZ, Aenean, Telc..., DeuFöV, Sprachschule, Cybersteel, Exam
Adresse / Anfahrt
Hans-Sachs-Gasse 9
79098 Freiburg im Breisgau
1x Adresse:

Turmstraße 37
79539 Lörrach


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16 Ansprechpartner/Personen
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mind. 16 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-12-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2019. Geschäftsanschrift: Hans-Sachs-Gasse 9, 79098 Freiburg im Breisgau. Zweigniederlassung unter gleicher Firma in: 79539 Lörrach, Geschäftsanschrift: Turmstraße 37, 79539 Lörrach. Gegenstand: Das Betreiben einer Sprachschule. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall abweichend geregelt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Heenemann, Inga, Sexau, *12.04.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-07-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.06.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme der "iOR Sprachschule e. K.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 706324), um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Die Einzelkauffrau Heenemann, Inga, Sexau, *12.04.1970, hat als Inhaberin der Firma "iOR Sprachschule e. K.", Freiburg im Breisgau (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 706324), das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.06.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom 17.06.2021 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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