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ibl Ingenieurbüro für Elektrotechnik GmbH

Starkstromanlagen, Gebäudeausrüstung, Boundary:.tm-header..., Ingenieurbüro, Energieerzeugung, Eigenstromversorgungsanlagen, Frequenzumformer, Gefahrenmelde, Revit MEP, VdS-zertifiziert
Adresse / Anfahrt
Ernst-Böhme-Straße 17b
38112 Braunschweig
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-10-14:
.Nicht mehr Geschäftsführer: Macke, Burkhard, Braunschweig, *13.02.1947.

2015-11-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: ibl Ingenieurbüro für Elektrotechnik GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Planung, Ausschreibung und Bauleitung an Starkstrom,- Schwachstrom,- Beleuchtungs- und Blitzschutzanlagen, die Erstellung von Gutachten sowie die Erbringung von Ingenieurleistungen aller Art auf elektrotechnischem Gebiet sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung in anderen Gesellschaften.

2016-08-02:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 29.06.2016 sowie der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.06.2016 und des Zustimmungsbeschlusses des Inhabers des Einzelunternehmens vom 29.06.2016 das Vermögen des Einzelunternehmens Markus Schell e.K. mit Sitz in Braunschweig als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist zeitgleich auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers eingetragen worden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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